1. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Der im Exposé genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.
3. Sämtliche Informationen über Auftragsobjekte sind vertraulich und allein für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlichem, vorherigem Einverständnis des Maklers zulässig.
4. Die vereinbarte Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern ein Dritter (insbesondere eine familiär oder wirtschaftlich mit ihm verbundene Person) den Vertrag abschließt, an den der Auftraggeber die von uns nachgewiesene oder vermittelte Abschlussgelegenheit weitergegeben hatte.
5. Bei Beschaffung von Objektunterlagen (z.B. Behörden, etc.) können wir vom Auftraggeber die von uns vorausgelegten Gebühren erstattet verlangen.
6. Die von uns erstellten Angebote, Exposés, Fotos, Pläne, usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unser vorheriges, schriftliches Einverständnis nicht an Dritte weiter gegeben bzw. verwendet werden. Ein evtl. Nutzungsrecht des Auftraggebers erlischt in jedem Falle mit Beendigung des Maklervertrages.
7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
ENDE der allgemeinen Geschäfts- und Provisionsbedingungen von Marcus Trapp Immobilien
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