AGB

Allgemeine Geschäfts- und Provisionsbedingungen Marcus Trapp Immobilien

1. Unse­re Ange­bo­te und Anga­ben erfol­gen frei­blei­bend und nach bes­tem Wis­sen, jedoch ohne Gewähr für die Rich­tig­keit. Zwi­schen­ver­kauf und Zwi­schen­ver­mie­tung blei­ben vorbehalten.

2. Der im Expo­sé genann­te Preis für ein Objekt (Miet­zins, Kauf­preis, usw.) ist nur ein Richt­wert, daher abso­lut frei­blei­bend. Der Anspruch auf Mak­ler­pro­vi­si­on bleibt auch dann bestehen, wenn die ver­trag­schlie­ßen­den Par­tei­en einen höhe­ren oder nied­ri­ge­ren Preis für das Objekt ver­ein­ba­ren, der von dem von uns ange­ge­be­nen Preis abweicht. Die Höhe der Mak­ler­pro­vi­si­on rich­tet sich nach dem tat­säch­lich ver­ein­bar­ten Preis.

3. Sämt­li­che Infor­ma­tio­nen über Auf­trags­ob­jek­te sind ver­trau­lich und allein für den Auf­trag­ge­ber bestimmt. Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te ist nur mit schrift­li­chem, vor­he­ri­gem Ein­ver­ständ­nis des Mak­lers zulässig.

4. Die ver­ein­bar­te Pro­vi­si­on ist auch dann vom Auf­trag­ge­ber an uns zu zah­len, wenn nicht er, son­dern ein Drit­ter (ins­be­son­de­re eine fami­li­är oder wirt­schaft­lich mit ihm ver­bun­de­ne Per­son) den Ver­trag abschließt, an den der Auf­trag­ge­ber die von uns nach­ge­wie­se­ne oder ver­mit­tel­te Abschluss­ge­le­gen­heit wei­ter­ge­ge­ben hatte.

5. Bei Beschaf­fung von Objekt­un­ter­la­gen (z.B. Behör­den, etc.) kön­nen wir vom Auf­trag­ge­ber die von uns vor­aus­ge­leg­ten Gebüh­ren erstat­tet verlangen.

6. Die von uns erstell­ten Ange­bo­te, Expo­sés, Fotos, Pläne, usw. sind urhe­ber­recht­lich geschützt und dür­fen ohne unser vor­he­ri­ges, schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis nicht an Drit­te wei­ter gege­ben bzw. ver­wen­det wer­den. Ein evtl. Nut­zungs­recht des Auf­trag­ge­bers erlischt in jedem Falle mit Been­di­gung des Maklervertrages.

7. Soll­te eine Bestim­mung die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam sein, wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen davon nicht berührt. Die Par­tei­en ver­pflich­ten sich, anstel­le einer unwirk­sa­men Bestim­mung eine die­ser Bestim­mung mög­lichst nahe­kom­men­de wirk­sa­me Rege­lung zu treffen.

ENDE der all­ge­mei­nen Geschäfts- und Pro­vi­si­ons­be­din­gun­gen von Mar­cus Trapp Immobilien

 

 


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