FAQ

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FAQ - Häufige Fragen beantwortet von unseren Immobilienmaklern in Düsseldorf

Einige Fragen werden unseren Immobilienmaklern in Düsseldorf immer wieder gestellt. Gerne möchten wir Ihnen einige davon bereits hier auf unserer Website beantworten. Werfen Sie doch einmal einen Blick in unsere FAQs und erfahren Sie einige Insiderinformationen.

Eine erste Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie können Sie über unser Online-Bewertungstool bekommen. Eine präzise Immobilienbewertung erhalten Sie von einem unserer Makler oder Maklerinnen. Mit der Hilfe von künstlicher Intelligenz und bekannter Bankensoftware errechnen wir Ihnen die Basis für Ihren marktrealistischen Kaufpreis. Im zweiten Schritt berücksichtigen wir alle sogenannten weichen Faktoren zur Feinjustierung der Wertermittlung. Mehr dazu erfahren Sie unter Immobilienbewertung.

Eine ausführliche Checkliste für alle verkaufsrelevanten Unterlagen können Sie unter Ratgeber & Checklisten herunterladen.

Bei einem Makleralleinauftrag beauftragen Sie ein einziges Immobilienunternehmen mit der exklusiven Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Makler bekommt dadurch die Sicherheit, dass die Immobilie nicht plötzlich von einem anderen Unternehmen vermittelt wird und garantiert Ihnen im Gegenzug einen umfangreichen Leistungskatalog mit individuellem Marketingkonzept. Zudem wird der potenzielle Käufer nicht dadurch verunsichert, dass die Immobilie zeitgleich von verschiedenen Maklern angeboten wird.

Das Maklerhonorar ist mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages verdient und fällig.

Für Verkäufer fallen lediglich die Kosten für die Löschung eventueller älterer Grundbucheintragungen an, damit das Grundbuch lastenfrei übergeben wird. Für alle weiteren Kosten kommt der Käufer auf. Jedoch wundern Sie sich nicht, dass im Kaufvertrag zusätzlich darauf aufmerksam gemacht wird, dass im absoluten Ernstfall beide Parteien für diese Kosten haftbar gemacht werden können.

Wir verstehen uns als Ihr Ansprechpartner für jegliche Fragen, die Ihnen während des gesamten Kaufprozesses in den Kopf kommen. Somit beraten wir Sie natürlich auch bezüglich des Kaufvertrages. 

Muss jedoch der Kaufvertrag auf rechtliche Besonderheiten Rücksicht nehmen, benötigen Sie keinen separaten Rechtsanwalt. In solchen Fällen stehen Ihnen der Notar, als spezialisierter und neutraler Rechtsanwalt, sowie wie wir, als Vermittler zwischen den Parteien, zur Verfügung.

Fordern Sie hierfür am besten unsere Checkliste zum Thema „Aufbereitung einer Immobilie“ an. In dieser erfahren Sie viele hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre Immobilie optisch mit kleinen Handgriffen aufwerten, entpersonalisieren und mit Home Staging richtig in Szene setzen.

Seit dem 01. Mai 2014 dürfen Eigentümer von Wohnimmobilien diese nur noch verkaufen, wenn schon zu Verkaufsbeginn ein gültiger Energieausweis vorliegt. Die wichtigsten Daten aus diesem müssen zusätzlich auch in den Verkaufsanzeigen genannt werden. Der Energieausweis dient dabei als Hilfestellung bei der Beurteilung des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) oder Energiebedarfs (Bedarfsausweis) eines Gebäudes.

Bei einer Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt und bei Verkauf dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden. Beim Missachten dieser Vorschriften droht dem Eigentümer ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Sollten Sie noch keinen Energieausweis vorliegen haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von diesem.

Jeder Immobilienverkauf ist individuell. Bei einer realistischen Kaufpreisvorstellung ist alles zwischen einer Woche und einem halben Jahr in einem normalen Zeitfenster. Zieht sich der Verkauf länger hin, lohnt sich eine neue Einwertung der Immobilie bezüglich Kaufpreis und Marktsituation.

Die einfache Antwort lautet: Nein! Mit der Provision sind alle Serviceleistungen des Immobilienmaklers oder der Immobilienmaklerin abgedeckt.

Sollten Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkaufen, wird die Spekulationssteuer fällig. Ausnahmen bilden hierbei Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die Sie die letzten zwei Jahre und in dem Jahr der Veräußerung selbst bewohnt haben. Eine explizite Beratung hierzu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

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