Mit über 300 Sonnentagen pro Jahr und einer atemberaubenden Natur geprägt von imposanten Bergen, langen Sandstränden und schroffen Steilküsten verzaubert Mallorca viele Menschen immer wieder aufs Neue. Die charakteristischen Orangenbäume, die Mandelblüte im Winter, köstliche Weine und kulinarische Leckerbissen sowie die ursprüngliche und einzigartige mallorquinische Sprache, machen Mallorca zu einem der beliebtesten Orte, um zu leben oder einfach mal die Seele baumeln zu lassen.
Diejenigen, die bereits zu Bewohnern der Insel geworden sind, möchten den abendlichen Ausklang, bei einem guten Glas Wein auf den herrlichen Sonnenuntergang zu blicken, nicht mehr missen. Dank der ausgezeichneten Flugverbindungen aus ganz Europa ist der Zugang zur Insel einfacher und schneller denn je.
Es gibt so viele Gründe, warum die Menschen immer wieder kommen und sich eine Immobilie auf Mallorca kaufen. Ob Finca, Villa oder Apartment — In jedem Fall ist die Investition in eine Immobilie an diesem einzigartigen Ort einfach lohnenswert. Wir von Marcus Trapp Immobilien vermitteln Ihnen gerne Ihre Traumimmobilie auf Mallorca und beraten Sie umfassend zur Verwirklichung Ihres Vorhabens.
Mallorca beeindruckt nicht nur mit den hoch aufragenden Gipfeln der Serra de Tramuntana oder den steil abfallenden Klippen vom Cap de Formentor. Die Hauptstadt Palma besticht durch ihre mediterrane Kultur und ihr ansprechendes Erscheinungsbild. Mit nur knapp über 400.000 Einwohnern gehört sie zwar nicht zu den zehn größten Städten Spaniens, zeigt sich dennoch weltgewandt und großstädtisch.
Das Stadtbild wird besonders durch die majestätische Größe von La Seu (sicherlich Spaniens schönste Kathedrale), die eleganten Boulevards und Flaniermeilen La Rambla und Passeig del Born, die Plaça Major in der Altstadt und das Museum für moderne und zeitgenössische Kunst Es Baluard geprägt, wo Kunstwerke von Joan Miró und Miquel Barceló in einer Festung aus dem 16. Jahrhundert ausgestellt werden.
Für Feinschmecker ist Mallorca einer der beliebtesten Anlaufpunkte in ganz Europa. Auf der Insel gibt es eine einzigartige Kombination aus Michelin-Sterne-Restaurants, erstklassigen Fischrestaurants, Tascas mit traditionellen mallorquinischen Gerichten, spanischen Tapas und vielem mehr. Die ausgewählten mediterranen Zutaten und die Liebe zum guten Essen bilden die optimale Grundlage für einen Genuss mit allen Sinnen.
Sie zieht Strandtouristen, Sonnenhungrige, Wanderer, Radfahrer, Golfer, Yachtbesitzer, Segler, Taucher, Künstler, Feinschmecker oder einfach Träumer in ihren Bann.
Überzeugen Sie sich von den Vorzügen einer Immobilie auf Mallorca und lassen Sie sich von uns – Marcus Trapp Immobilien – exklusiv in Deutschland beraten. Wir vermitteln Ihnen gerne Ihre Wunschimmobilie und ermöglichen Ihnen ein Leben auf der Sonnenseite. Die Vermittlung der „Mallorca Immobilien“ ist für Sie als Käufer provisionsfrei.
Bei den inserierten Immobilien handelt es sich nur um einen Auszug, denn einige der herrlichen Villen und Anwesen werden im sogenannten “Private Sale” angeboten, also nicht öffentlich. Zudem besteht die Möglichkeit uns mit der Suche nach Ihrer Traumimmobilie auf Mallorca zu beauftragen. Mit unseren erfahrenen Partnern vor Ort finden wir bestimmt die richtige Immobilie für Sie !
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Anders als im deutschen Recht bedarf der Kaufvertrag über eine Immobilie in Spanien weder der Schriftform, noch der notariellen Beurkundung. Allerdings ist die notarielle Beurkundung Voraussetzung für eine Eintragung im Grundbuch. Der Grundbucheintrag wiederum ist für den Erwerber unerlässlich, da er ansonsten keine gefestigte Rechtsposition erwirbt und beispielsweise vor der Gefahr einer unberechtigten Weiterverfügung des noch eingetragenen Voreigentümers schutzlos ausgeliefert ist. Aus diesem Grund muss jeder Immobilienkauf in Spanien notariell beurkundet werden.
Obwohl die Parteien im Grunde genommen sofort zum Notar gehen könnten, kommen in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen im Vorfeld des Notarvertrages noch andere Verträge zur Anwendung.
Hat der Interessent seine Traumimmobilie gefunden, sind häufig noch eine Fülle von Fragen zu klären: Ein Architekt oder Sachverständiger soll sich die Immobilie anschauen, mit der Bank ist über eine Finanzierung zu verhandeln, mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt ist die Vertragsgestaltung zu klären und der Verkäufer muss diverse Papiere der Immobilie besorgen. Bis zur Unterzeichnung des notariellen Vertrages vergehen daher meist noch einige Wochen, wobei die Parteien sich jedoch schon vorher in irgendeiner Weise vorläufig oder endgültig binden wollen. Die häufigsten Vertragsformen hierfür sind der Reservierungsvertrag, der Optionsvertrag und der privatschriftliche Kaufvertrag.
Hat der Käufer bloß ein gesteigertes Kaufinteresse, kommt der Reservierungsvertrag in Betracht. Mit ihm verpflichtet sich der Verkäufer, dem Kaufinteressenten gegen eine meiste geringe Reservierungsgebühr die Immobilie für ein paar Tage freizuhalten. Entscheidet sich der Interessent innerhalb dieser Frist zum Kauf, wird meist die Reservierungsgebühr auf die Optionsgebühr oder den Kaufpreis angerechnet. Entscheidet er sich gegen einen Kauf, ist die Reservierungsgebühr meist verloren.
Eine viel intensivere Bindung bewirkt der Optionsvertrag. Bei diesem gewährt der Verkäufer (Optionsgeber) dem Käufer (Optionsnehmer) in der Regel gegen Entrichtung einer Optionsgebühr das Recht, die Immobilie innerhalb einer Optionsfrist zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben. Der Verkäufer darf innerhalb dieser Frist nicht an einen Dritten verkaufen. In der Regel beträgt die Optionsgebühr 10% des Kaufpreises, die im Falle eines Kaufes auf den Kaufpreis angerechnet wird und sonst beim Verkäufer verbleibt. Übt der Käufer sein Optionsrecht aus und kann der Verkäufer seine Pflicht zur Übertragung des Eigentums nicht erfüllen, weil er beispielsweise die Immobilie zu einem höheren Preis an einen Dritten verkauft hat, wird üblicherweise vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer die Optionsgebühr zurückzuzahlen hat sowie einen Betrag in derselben Höhe als pauschalierten Schadenersatz. Ob der Käufer daneben oder alternativ noch das Recht zur Vertragerfüllung hat, hängt von der Formulierung des
Mit Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrages wird die Immobilie rechtswirksam verkauft. Dieser Vertrag kommt häufig dann zur Anwendung, wenn die Parteien den Kauf sofort besiegeln wollen und die Absicht haben, zur Steuerersparnis im Notarvertrag einen geringeren Kaufpreis anzugeben. In diesem Vertrag wird der wahre Kaufpreis eingetragen. Diese Praxis ist zwar üblich, aber nichts desto trotz rechtswidrig
Der notarielle Kaufvertrag, gemeinhin “escritura” genannt, ist wie erwähnt Voraussetzung dafür, dass der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Neben den personenbezogenen Daten der Parteien enthält die Notarurkunde im Wesentlichen die genaue Beschreibung der Immobilie mit den ggf. vorhandenen Belastungen, den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Der spanische Notar hat bei der Erstellung von Grundstückskaufverträgen einen beschränkten Pflichtenkatalog. Er muss sich von der Identität der Parteien überzeugen und aufgrund eines vorher beantragten aktuellen Grundbuchauszugs prüfen, ob die Angaben der Parteien sich mit den Daten des Eigentumsregisters decken. Er achtet darauf, dass die letzte Quittung über die örtliche Gemeindesteuer und beim Verkauf eines Objekts in einer Gemeinschaftsanlage die Bescheinigung des Verwalters und Präsidenten über die Zahlung der Gemeinschaftskosten vorliegt. Spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Unterzeichnung der Notarurkunde hat der Notar das Grundbuchamt über die erfolgte Beurkundung zu unterrichten.
Gleichzeitig mit der Unterrichtung des Verkaufes durch den Notar erfolgt eine Vormerkung im Grundbuch, wodurch eine andere Eintragung für 10 Tage blockiert wird. Legt der Käufer innerhalb dieser Frist die Verkaufsurkunde beim Grundbuchamt vor, wird die Vormerkung um weitere 60 Arbeitstage verlängert. Nachdem die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt bezahlt wurde, kann die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuchamt erfolgen.
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