Energieausweis für Verkäufer

Kein Verkauf ohne den richtigen Energieausweis

Über­las­sen Sie uns die Aus­stel­lung und ver­hin­dern Sie saf­ti­ge Bußgelder

Wer in der heu­ti­gen Zeit eine Immo­bi­lie kauft, möch­te nicht nur alles über die Lage und Aus­stat­tung wis­sen, son­dern auch, wel­che Kos­ten er für Strom und Hei­zung künf­tig ein­pla­nen muss. Damit sich die Traum­im­mo­bi­lie nach dem Kauf nicht unvor­be­rei­tet als ener­gie­fres­sen­der Alp­traum ent­puppt, hat der Gesetz­ge­ber mit der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung 2014 stren­ge Auf­la­gen geschaffen.

Seit dem 1. Mai 2014 dür­fen Eigen­tü­mer von Wohn­im­mo­bi­li­en diese nur noch ver­kau­fen, wenn schon zu Ver­kaufs­be­ginn ein gül­ti­ger Ener­gie­aus­weis vor­liegt. Die wich­tigs­ten Daten darin müs­sen außer­dem in den Ver­kaufs­an­zei­gen genannt wer­den und bei einer Besich­ti­gung muss der Ener­gie­aus­weis eben­falls vor­ge­legt und beim Ver­kaufs­ab­schluss aus­ge­hän­digt wer­den. Hal­ten Sie sich als Ver­käu­fer nicht an diese Vor­schrif­ten, dro­hen Ihnen bis zu 15.000 Euro Bußgeld.

Wenn Sie uns mit dem Ver­kauf Ihrer Immo­bi­lie beauf­tra­gen, kom­men wir mit einem zer­ti­fi­zier­ten, erfah­re­nen Ener­gie­be­ra­ter zu Ihnen nach Hause, der sich Ihre Immo­bi­lie genau anschaut und sich um die Erstel­lung Ihres neuen Bedarfs­aus­wei­ses küm­mert. Und natür­lich sor­gen wir auch wäh­rend der Ver­mark­tung dafür, dass alle Vor­schrif­ten rund um das Doku­ment ein­ge­hal­ten werden.

Sichern Sie sich mit unse­rer Unter­stüt­zung den rich­ti­gen Ener­gie­aus­weis und damit auch ein über­zeu­gen­des Argu­ment ener­gie­be­wuss­ten Käu­fern gegenüber!


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